AGB

(1) Die Mannkidu Kinderwelt besteht aus mehreren Unterhaltungs- und Spielkomponenten, verschiedenen Kleinspielaktivitäten und einem Klettergerüst.

(2) Minderjährigen ist der Besuch der Mannkidu Kinderwelt nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Aufsichtspflichtigen gestattet.

(3) Eine Übertragung der Aufsichtspflicht von den Eltern und/oder den Aufsichtspflichtigen minderjähriger Besucher auf die Mannkidu Kinderwelt GmbH oder deren Personal findet nicht statt. Das Personal der Mannkidu Kinderwelt ist für die Beaufsichtigung der minderjährigen Besucher und Besucherinnen nicht verantwortlich.

(4) Haftung der Mannkidu Kinderwelt GmbH

(a) Ansprüche von Besuchern gegen die Mannkidu Kinderwelt GmbH auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Schadensersatzansprüche von Besuchern aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Mannkidu Kinderwelt GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(b) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Mannkidu Kinderwelt GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Besucher aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(c) Die Einschränkungen der Buchstaben (a) und (b) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Mannkidu Kinderwelt GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(d) Die sich aus den Buchstaben (a) und (b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Mannkidu Kinderwelt GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die Mannkidu Kinderwelt GmbH und der Besucher eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben selbstverständlich unberührt.

(5) Der Spielbereich der Mannkidu Kinderwelt darf nicht mit Schuhen, sondern nur mit Socken oder Strümpfen betreten werden. Gerne dürfen diese einen Anti-Rutschdruck haben; dieser ist aber keine Pflicht.

(6) Zur Sicherheit aller Besucher dürfen Behälter und Gegenstände aus Glas sowie eigenes Spielzeug im Spielbereich nicht benutzt werden. Scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Offene Feuer aller Art (Kerzen, Wunderkerzen, etc.) sind in den Räumen der Mannkidu Kinderwelt ebenfalls nicht gestattet. Hieraus entstehende Kosten, wie z. B. Feuerwehreinsatz durch Auslösen der Brandmeldeanlage, sind vom Verursacher zu tragen.

(7) Das Essen und Trinken ist im Spielbereich nicht gestattet. Das Rauchen sowie das Mitbringen von eigenen Speisen & Getränken ist in der Mannkidu Kinderwelt ebenfalls nicht gestattet.